- einer körperlich, geistigen oder seelischen Behinderung
Eltern und anderen Bezugspersonen
Frühförder- und Einzelintegrationsmaßnahmen sind für die Eltern kostenlos, sofern laut Definition des SGB XII bei den Säuglingen und Kindern eine Entwicklungsverzögerung, körperlich, seelische oder geistige Behinderung vorliegt oder droht und deren altersgemäße Teilhabe am Leben in der Gesellschaft bedroht ist.
Mit meiner Unterstützung wird die Kostenübernahme, die unabhängig vom Einkommen der Eltern ist, beim zuständigen Sozialhilfe-/Jugendhilfeträger beantragt.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten privat zu übernehmen.
Praxis für mobile Frühförderung und Einzelintegration